Eindeutige Ohrfeige für Bundesregierungen der letzten 20 Jahre: Asylbewerberleistungsgesetz verfassu

Verfassungswidrig sind die geltenden Sozialleistungen für Flüchtlinge. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht und urteilte: Monatlich erhalten AsylbewerberInnen nur 224 Euro – und viele noch viel weniger, weil sie mit Essenspaketen und Kleidungsgutscheinen abgespeist werden. Das ist mit dem der Menschenwürde nicht vereinbar. Deshalb muss der Satz nun neu geregelt werden. Eine Einschätzung des heutigen Urteils zum Asylbewerberleistungsgesetz von Pro Asyl.

"Ein bisschen Hunger, dann gehen die schon, das kann doch nicht sein!" Mit diesen Worten kritisierte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof kürzlich die geringen offiziellen Leistungen für Asylbewerber. Heute nun fällte das Bundesverfassungsgericht dazu sein Urteil und sagt: die Geld- und Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht ausreichend.
Vor 20 Jahren wurden die Sätze festgelegt – und seitdem nicht mehr erhöht. Die Preise dagegen sind um rund ein Drittel gestiegen.
Das Bundesverfassungsgericht berief sich in seiner heutigen Entscheidung auf Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist.
Geklagt hatten ein 35-jähriger irakischer Flüchtlings und ein 12-jähriges aus Liberia stammenden Mädchen, unterstützt auch von der Menschenrechtsorganisation „Pro Asyl“, die das Verfahren aufmerksam verfolgt hat.
Mit Bernd Mesovic, er ist Spezialist für asylrechtliche Praxis bei Pro Asyl, sprach Heike Demmel:

 
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Die Beurteilung von Pro Asyl ist auch hier zu lesen:

 

http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/asylblg_verfassungswidrig/

 

 

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